Wer haftet für Schäden und Mängel?
In der deutschen Wirtschaft setzen immer mehr Unternehmen auf den Einsatz von Subunternehmern aus dem Ausland. Es sind davon verschiedene Branchen betroffen, gerade das Bauwesen, die Logistik, die IT und Produktion sind klassische Branchen, in denen Subunternehmer aus dem Ausland eingesetzt werden.
Viele deutsche Unternehmen sparen sich Kosten, wenn sie ausländische Subunternehmer einsetzen. Der Grund dafür ist, dass in vielen Ländern die Lohn – und Betriebskosten deutlich niedriger sind als in Deutschland.
Ein weiterer Grund ist, dass in Deutschland immer noch ein Fachkräftemangel herrscht. Gerade in den Bereichen IT, Ingenieurwesen und Handwerk sind Fachkräfte in Deutschland Mangelware.
Internationale Fachkräfte bringen oft wertvolle Erfahrung und spezielles Know-how mit, das am heimischen Markt nicht verfügbar ist. Viele ausländische Subunternehmer haben sich außerdem auf bestimmte Dienstleistungen oder Technologien spezialisiert. Damit kann ein deutsches Unternehmen effizienter arbeiten und innovative Lösungen schneller umsetzen. Durch den Einsatz von ausländischen Subunternehmen kann ein deutsches Unternehmen wesentlich flexibler reagieren. So können Arbeitskräfte eingestellt werden, ohne langfristige Verpflichtungen eingehen zu müssen. Gerade in Branchen, die saisonal oder auftragsabhängig sind, ist das ein großer Vorteil.
Durch den Einsatz von ausländischen Subunternehmern können deutsche Unternehmen neue Märkte erschließen. Gerade wenn sie international tätig werden, kann die Expertise der ausländischen Subunternehmer wertvoll sein, um den Markteintritt zu erleichtern und Risiken zu minimieren.
Doch die Zusammenarbeit mit Subunternehmern über Landesgrenzen hinweg wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf Haftung bei Schäden oder Mängeln. Wer trägt die Verantwortung, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht oder Schäden verursacht werden? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Vertragliche Regelungen als Grundlage der Haftung
Wenn Unternehmen zusammenarbeiten, ist der Vertrag die erste Basis für die Haftung zwischen den beiden Parteien. Es ist dabei wichtig, dass klare und eindeutig vertragliche Regelungen getroffen werden. Damit werden spätere Streitigkeiten vermieden. Es ist wichtig, dass die Leistungsbeschreibung präzise erfolgt. Es muss genau festgelegt werden, welche Arbeiten das Subunternehmen zu erbringen hat. Ein weiterer Bestandteil des Vertrags ist die Haftung. Hier wird ganz klar bestimmt, in welchen Fällen der Subunternehmer für Schäden oder Mängel aufkommen muss. Außerdem wird der Umfang der Haftung festgelegt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Gerichtsstand vertraglich geregelt wird. Gerade in internationalen Geschäftsbeziehungen ist das wichtig. Es kann sein, dass durch unterschiedliche nationale Rechtssysteme die Haftungsfrage unterschiedlich ausgelegt werden kann. Es muss deshalb eindeutig festgelegt werden, welches nationale Recht gilt und welches Gericht im Falle von Streitigkeiten zuständig ist.
Auch die Versicherungspflicht ist ein wichtiger Teil der vertraglichen Regelung zwischen den beiden Parteien. Das deutsche Unternehmen muss sicherstellen, dass der Subunternehmer eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung hat. Mit dieser Versicherung werden dann im Schadensfall finanzielle Verluste gedeckt und das Risiko für den Auftraggeber minimiert.
Nationale und internationale gesetzliche Regelungen
Die Haftung für Schäden und Mängel richtet sich neben den vertraglichen Vereinbarungen auch nach gesetzlichen Vorgaben. Dabei spielen sowohl nationale Regelungen als auch internationale Gesetze eine Rolle.
Deutsches Recht: BGB und VOB/B
In Deutschland wird die Haftung für Mängel und Schäden grundsätzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie in bestimmten Branchen durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geregelt.
Das deutsche Recht besagt, dass der Auftragnehmer dazu verpflichtet ist, eine mangelfreie Leistung abzuliefern. Tritt doch ein Mangel auf, hat der Arbeitgeber das Recht, Nachbesserung durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen. Für den Fall, dass eine Nachbesserung nicht möglich ist oder der Auftragnehmer sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist vornimmt, kann der Auftraggeber Schadenersatz einfordern. Im Bauwesen gilt zusätzlich die VOB/B, die spezielle Gewährleistungsfristen vorsieht und den rechtlichen Rahmen für Mängelansprüche definiert.
Die direkte Haftung des Auftraggebers ist außerdem ein wichtiger Punkt im deutschen Recht. Es gibt verschiedene Fälle, in denen der Auftraggeber für die Fehler und Schäden haftet, die durch seinen Subunternehmer verursacht wurden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn der Auftraggeber seine Kontrollpflichten nicht ausreichend durchgeführt hat oder der Subunternehmer nur als Erfüllungsgehilfe betrachtet wird.
Internationale Rechtslage
Für den Fall, dass ein ausländischer Subunternehmer beauftragt wird, kommt die Rechtslage im jeweiligen Land zu tragen. Innerhalb der EU ist es relativ einfach, weil es Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gibt. Gerade die Rom-I-Verordnung ist hier zu nennen. Sie legt fest, dass grundsätzlich das vereinbarte Recht gilt, das im Vertrag genannt wird. Für den Fall, dass eine solche Regelung fehlt, kommt das Recht des Landes zur Anwendung, indem der Subunternehmer seinen Sitz hat.
Handelt es sich um Subunternehmen aus Drittstaaten, kann die Rechtsdurchsetzung wesentlich schwieriger sein. Es ist besonders wichtig, dass alle vertraglichen Vereinbarungen im Detail abgesichert sind. Es empfiehlt sich außerdem, sich eventuell eine zusätzliche Versicherung für Haftungsfälle zuzulegen. Das schützt beide Seiten davor, da die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Subunternehmer aus Drittstaaten wesentlich komplizierter ist. Der Grund dafür ist, dass es keine bilateralen Abkommen mit Deutschland gibt.
Haftung bei Schäden: Wer trägt die Verantwortung?
Die Haftungsfrage ist besonders schwierig, wenn durch die Tätigkeit eines ausländischen Subunternehmers ein Schaden entsteht. Es können folgende Fälle auftreten:
Direkte Haftung des Subunternehmers
Es ist wichtig, dass im Vertrag die Regelungen für die Haftung des Subunternehmers klar genannt werden. Kann man einen Schaden dem Subunternehmer klar zuordnen, haftet er selbst für den von ihm verursachten Schaden. Er trägt außerdem die volle Verantwortung dafür, dass seine Arbeiten den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Haftung des Auftraggebers
Es gibt Fälle, in denen der Auftraggeber selbst haftbar gemacht werden kann. Gerade wenn er seinen Kontrollpflichten nicht nachgegangen ist, kann er zur Haftung gezogen werden. Er muss den Subunternehmer vorab ausreichend prüfen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder des Mindestlohngesetzes eingehalten werden. Außerdem hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass er keinen Mangel abnimmt, den er selbst hätte erkennen können.
Gemeinsame Haftung (Gesamtschuldnerische Haftung)
In einigen Fällen können sowohl der Auftraggeber als auch der ausländische Subunternehmer gemeinsam für Schäden oder Mängel haften. In einem solchen Fall hat der Geschädigte dann das Recht, sich auszusuchen, von wem er den Schadenersatz verlangen wird. Gerade bei komplexen Projekten mit mehreren Beteiligten kann das der Fall sein.
Wie können Sie sich gegen Haftungsrisiken absichern?
Der erste Schritt der Absicherung ist ein detaillierter Vertrag. In ihm wird genau definiert, welche Leistungen der Subunternehmer erbringen muss. Außerdem wird ganz klar genannt, welche Haftung er im Schadensfall übernehmen wird. Auch die Versicherung ist ein wichtiger Faktor. Am besten wird vertraglich festgelegt, dass der Subunternehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen muss. Hier hilft die Bestätigung der Versicherung, die sich das Unternehmen im Vorfeld zeigen lässt.
Außerdem ist es wichtig, dass das Unternehmen regelmäßige Kontrollen der erbrachten Leistungen vornimmt. Das kann eine ständige Überwachung sein oder häufige Qualitätsprüfungen. Auch Audits können durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Subunternehmer seine Arbeit ordnungsgemäß durchführt. Durch diese permanenten Kontrollen können Mängel frühzeitig erkannt werden. Das setzt beide Beteiligten in die Lage, dass diese Mängel frühzeitig behoben werden können und keine größeren Schäden entstehen.
Darüber hinaus muss das deutsche Unternehmen dafür Sorge tragen, dass das Subunternehmen klar in die Arbeiten eingewiesen wird. Auch Schulungen der Mitarbeiter können hier dabei helfen, die Qualität der Arbeit zu verbessern.
Klare Kommunikationsstrukturen und eine genaue Dokumentation aller Arbeitsschritte tragen dazu bei, Streitigkeiten im Haftungsfall zu vermeiden.