Wie gelingt die Zusammenarbeit?
Mittlerweile gibt es viele Branchen, in denen immer mehr Subunternehmer eingesetzt werden. Gerade in der Industrie, dem Bauwesen und im Gewerbe gibt es einen ziemlich starken Fachkraftmangel, der durch den Einsatz von ausländischen Mitarbeitern aufgefangen wird.
Es gibt natürlich einige Aspekte zu beachten, die man bei deutschem Personal getrost vergessen kann. Seien es Zulassungen oder Bescheinigungen, es gibt viel zu tun. Wir widmen uns hier heute einmal den grundlegenden Dingen, die Sie beachten sollten, damit die Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmen erfolgreich sein kann.
Wie sieht die Beziehung zwischen Auftraggeber, Hauptunternehmer und Subunternehmer aus?
Die Beziehung zwischen diesen drei Parteien ist von entscheidender Bedeutung. Der Auftraggeber verhandelt normalerweise mit Unterstützung von Bauleitern, Projektleitern und Einkäufern über Kosten, Konditionen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Qualität und Qualifikation des Nachunternehmens.
Es ist hier besonders wichtig, dass es ganz klare Absprachen gibt, nach denen sich jeder richtigen kann. Eine transparente Kommunikation hilft dabei, dass Missverständnisse vermieden werden und es im Nachgang keine Probleme gibt.
Dürfen Subunternehmer ohne Vertrag eingesetzt werden?
Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Nachunternehmen auch ohne Vertrag eingesetzt werden kann. Es gibt dabei aber verschiedene rechtliche Aspekte, die es zu beachten gibt. Deshalb ist eher davon abzuraten. Falls der Auftraggeber oder das Subunternehmen sich allerdings doch auf eine Zusammenarbeit ohne Vertrag einigen, sollten alle Vereinbarungen in schriftlicher Form fixiert werden, damit es keine Streitereien später gibt.
Wie steht es um Haftungsansprüche und Dokumentationspflichten?
Hier sollte man als allererstes wissen, dass der Auftraggeber keinen direkten Haftungsanspruch an Ihr Subunternehmen hat. Es gibt nach deutschem Recht keine direkte Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber. Der Hauptunternehmer haftet für die Leistungen, die das Subunternehmer im Auftrag erledigt.
Man hat aber auch die Möglichkeit, gerade im Fall von Schäden oder Mängeln bei den Arbeiten Ansprüche an den Nachunternehmer zu erheben. Deshalb ist es wichtig, dass vorher alle Vereinbarungen und die in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich niedergelegt werden.
Wie sehen Rechnungsstellung und Leistungsbeschreibung an Subunternehmen aus?
Der Hauptunternehmer oder Auftraggeber kann sich hier entspannt zurücklegen, denn das Subunternehmen erstellt eine Rechnung. Dabei wird vorher die Leistungsbeschreibung zwischen den beiden Parteien genau geklärt. Man sollte besonders darauf achten, die Leistungen genau zu beschreiben. So wird vermeiden, dass es Unstimmigkeiten oder Missverstände auf beiden Seiten gibt.
Die Beschreibung sichert beide Seiten ab. Der Subunternehmer weiß genau, was er zu leisten hat und der Auftraggeber weiss, wofür er bezahlt.
Was sind die Vor- und Nachteile bei Subunternehmen ohne Vertrag?
Es gibt hier wie bei allem seine Vor- und Nachteile. Natürlich ist man ohne Vertrag flexibler und können vielleicht Aufträge seiner Auftraggeber schneller abwickeln. Aber gerade, wenn man an Themen wie die rechtliche Absicherung, Haftung und auch Qualitätssicherung denkt, ist es auf jeden Fall ratsam, einen Vertrag zu schließen.
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