Unter Subunternehmer

Alles über Werkvertrag

Heutzutage ist es vollkommen üblich, dass deutsche Unternehmen sich Nachunternehmer aus Polen holen. Gerade in der Baubranche sind polnische Arbeitskräfte sehr gefragt. Sie haben gute Fachkenntnisse und eine Arbeitsmoral, die manche deutsche Arbeitnehmer nicht haben.

Damit man polnische Subunternehmen in Deutschland beschäftigen kann, sollte man einen Werkvertrag schließen, mit dem beide Parteien abgesichert sind.

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der sich eine Partei verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu einem festgelegten Preis zu erbringen. Im Falle von Subunternehmern aus Polen, die in Deutschland tätig werden, handelt es sich oft um Werkverträge. Der Subunternehmer verpflichtet sich dabei, eine bestimmte Leistung zu erbringen, zum Beispiel die Installation von Rohrleitungen oder die Durchführung von Malerarbeiten, und erhält dafür eine vereinbarte Vergütung.

Durch den Abschluss eines Werkvertrags sind sowohl der Auftraggeber als auch der Nachunternehmer informiert über die Arbeiten und die Bezahlung und es kann später keine Missverständnisse geben. Mehr erfahren >>>

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, wenn man Werkverträge mit Subunternehmen aus Polen abschließt?

Es ist wichtig zu bedenken, dass beim Einsatz von ausländischem Personal immer rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt werden. Dazu zählen im Fall von polnischen Subunternehmen:

  • Vertragsrecht: Im Werkvertrag werden alle wichtigen Details und Bedingungen klar festgelegt und sollten eindeutig sein. Damit gibt es später keine Missverständnisse und es entstehen keine Streitigkeiten
  • Arbeitsrecht: Es ist besonders wichtig, dass die polnischen Unternehmen arbeitsrechtliche. Bestimmungen in Deutschland einhalten. Dazu gehören besonders Dinge wie der Mindestlohn, die Arbeitszeit und auch die Arbeitssicherheit
  • Sozialversicherung: Es muss durch den polnischen Subunternehmer sichergestellt werden, dass alles Personal ordnungsgemäß sozialversichert ist. Dazu müssen auch alle entsprechenden Beiträge entrichtet werden.
  • Steuerliche Regelungen: Der Hauptauftraggeber ist in der Verpflichtung sicherzustellen, dass das polnische Subunternehmen auch alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt für die Beschäftigung von polnischen Subunternehmern. Dazu gehören vor allen Dingen die Umsatzsteuer und alle Abgaben.

Woran sollte man denken, wenn man erfolgreich mit Subunternehmen aus Polen zusammen arbeiten möchte?

Es ist wichtig, dass beide Seiten zufrieden sind mit der Zusammenarbeit. Damit das von Seite des Auftraggebers auch sichergestellt wird, sollte man an einige Dinge denken:

  1. Klare Kommunikation: Die Erwartungen und Anforderungen müssen klar formuliert sein, damit sie zur Zufriedenheit des Kunden umgesetzt werden können.
  2. Vertrauen aufbauen: Jeder Mitarbeiter schätzt es, wenn man fair und respektvoll mit ihm umgeht. Offene Kommunikation hilft hier enorm.
  3. Überprüfung der Arbeiten: Man sollte regelmäßig auch vor Ort den Fortschritt der Arbeiten überprüfen. So stellt man sicher, dass die Leistungen, die im Werkvertrag festgelegt wurden, auch eingehalten werden. Das vermeidet auch spätere Streitigkeiten.
  4. Schnelle Problemlösung: Es ist wichtig, zusammen mit dem polnischen Nachunternehmer nach Lösungen zu suchen, wenn Probleme auftreten. Die Lösungen sollten für beide Seiten akzeptabel sein.

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