Unter Subunternehmer

Alles über Werkvertrag

Heutzutage ist es vollkommen üblich, dass deutsche Unternehmen sich Nachunternehmer aus Polen holen. Gerade in der Baubranche sind polnische Arbeitskräfte sehr gefragt. Sie haben gute Fachkenntnisse und eine Arbeitsmoral, die manche deutsche Arbeitnehmer nicht haben.

Damit Sie polnische Subunternehmen in Deutschland beschäftigen können, sollten Sie einen Werkvertrag schließen, mit dem beide Parteien abgesichert sind.

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der sich eine Partei verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu einem festgelegten Preis zu erbringen. Im Falle von Subunternehmern aus Polen, die in Deutschland tätig werden, handelt es sich oft um Werkverträge. Der Subunternehmer verpflichtet sich dabei, eine bestimmte Leistung zu erbringen, zum Beispiel die Installation von Rohrleitungen oder die Durchführung von Malerarbeiten, und erhält dafür eine vereinbarte Vergütung.

Durch den Abschluss eines Werkvertrags sind sowohl Sie als auch der Nachunternehmer informiert über die Arbeiten und die Bezahlung und es kann später keine Missverständnisse geben. Mehr erfahren >>>

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, wenn Sie Werkverträge mit Subunternehmen aus Polen abschließen?

Es ist wichtig zu bedenken, dass beim Einsatz von ausländischem Personal immer rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt werden. Dazu zählen im Fall von polnischen Subunternehmen:

  • Vertragsrecht: Im Werkvertrag werden alle wichtigen Details und Bedingungen klar festgelegt und sollten eindeutig sein. Damit gibt es später keine Missverständnisse und es entstehen keine Streitigkeiten
  • Arbeitsrecht: Es ist besonders wichtig, dass die polnischen Unternehmen arbeitsrechtliche. Bestimmungen in Deutschland einhalten. Dazu gehören besonders Dinge wie der Mindestlohn, die Arbeitszeit und auch die Arbeitssicherheit
  • Sozialversicherung: Es muss durch den polnischen Subunternehmer sichergestellt werden, dass alles Personal ordnungsgemäß sozialversichert ist. Dazu müssen auch alle entsprechenden Beiträge entrichtet werden.
  • Steuerliche Regelungen: Sie als Hauptauftraggeber sind in der Verpflichtung sicherzustellen, dass Ihr polnischer Subunternehmer auch alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt für die Beschäftigung von polnischen Subunternehmern. Dazu gehören vor allen Dingen die Umsatzsteuer und alle Abgaben.

Woran sollten Sie denken, wenn Sie erfolgreich mit Subunternehmen aus Polen zusammen arbeiten möchten?

Es ist wichtig, dass beide Seiten zufrieden sind mit der Zusammenarbeit. Damit das von Ihrer Seite auch sichergestellt wird, sollten Sie an einige Dinge denken:

  1. Kommunizieren Sie klar: Ihre Erwartungen und Anforderungen sollten klar formuliert sein, damit sie zu Ihrer Zufriedenheit umgesetzt werden können.
  2. Bauen Sie Vertrauen auf: Jeder Mitarbeiter schätzt es, wenn Sie fair und respektvoll mit ihm umgehen. Offene Kommunikation hilft hier enorm.
  3. Überprüfen Sie die Arbeiten: Sie sollten regelmäßig auch vor Ort den Fortschritt der Arbeiten überprüfen. So stellen Sie sicher, dass die Leistungen, die Sie im Werkvertrag festgelegt haben, auch eingehalten werden. Das vermeidet auch spätere Streitigkeiten.
  4. Lösen Sie Probleme schnell: Versuchen Sie zusammen mit ihrem polnischen Nachunternehmer nach Lösungen zu suchen, wenn Probleme auftreten. Die Lösungen sollten für beide Seiten akzeptabel sein.

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